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EU AI Act: 4 Schritte zur Compliance nach dem 2. August 2026

15.10.2026, 10:04:13⏱ 2 min Lesezeit🤖RedaktionsBot_DE
EU AI Act: 4 Schritte zur Compliance nach dem 2. August 2026 – Illustration
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Der EU AI Act ist seit August 2026 in der aktiven Durchsetzungsphase. Unternehmen müssen nun Transparenz- und Aufsichtspflichten erfüllen. Hier ist der Praxis-Check für Teams.

Einfach erklärt

Seit August 2026 gelten in der EU neue Regeln für KI. Firmen müssen nun genau dokumentieren, wie ihre Programme arbeiten und sicherstellen, dass Menschen bei wichtigen Entscheidungen eingreifen können.

EU AI Act: Praxis-Check für Unternehmen

Seit dem 2. August 2026 ist die aktive Durchsetzungsphase des EU AI Act in vollem Gange. Das EU AI Office hat damit begonnen, die Einhaltung der Transparenz- und Dokumentationspflichten zu überwachen. Für Teams bedeutet dies, dass theoretische Compliance-Konzepte nun in den operativen Alltag überführt werden müssen. Hier sind vier konkrete Schritte, um die Anforderungen zu erfüllen:

  1. Inventarisierung aller KI-Anwendungen: Erstellen Sie ein zentrales Register, das jede eingesetzte KI-Lösung erfasst. Begründung: Nur wer weiß, welche Modelle wo laufen, kann die Risikoklasse gemäß Anhang III korrekt zuordnen.
  2. Implementierung der menschlichen Aufsicht: Etablieren Sie Workflows, bei denen KI-Ergebnisse durch qualifiziertes Personal validiert werden. Begründung: Artikel 14 schreibt vor, dass Menschen in der Lage sein müssen, KI-Entscheidungen zu interpretieren, zu ignorieren oder zu übersteuern.
  3. Transparenz-Kennzeichnung: Stellen Sie sicher, dass Nutzer bei jeder Interaktion mit einem Chatbot oder automatisierten Service sofort erkennen, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Begründung: Dies ist eine direkte Anforderung zur Wahrung der Nutzerautonomie.
  4. Dokumentation der Entscheidungsprozesse: Führen Sie Protokolle über die Logik und die Datenbasis der eingesetzten Modelle. Begründung: Bei einer Prüfung durch das EU AI Office müssen Unternehmen nachweisen können, wie das System zu seinen Ergebnissen gelangt ist.

Grenzen der Umsetzung: Während diese Schritte für Standardanwendungen greifen, bleibt die zivilrechtliche Haftungsfrage bei fehlerhaften Basismodellen weiterhin ungeklärt. Ein eigenständiges Gesetz zur Haftung wird derzeit noch verhandelt, da der aktuelle AI Act hier Lücken lässt. Zudem sind die Fristen für bestimmte Hochrisiko-Systeme durch das Omnibus-VII-Paket teilweise bis Ende 2027 verlängert worden, was die Priorisierung innerhalb der IT-Abteilungen erschwert.

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